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Los geht’s mit ryd!

Hinterlegen Sie hier die Daten zu Unternehmen und Flottenmanagement.

Wir erstellen Ihren Account und senden Ihnen den Portalzugang.
Um Ihren Flotteportalzugang sofort freizuschalten, geben Sie bitte nun die Kontaktdaten Ihres Flottenmanagers an.

Präambel

​ryd ist ein Dienstleister im Bereich vernetzte Fahrzeuge mit einer Mobilitätsplattform rund um das Auto („ryd“), für Fahrer, Fahrzeuge und Tankstellen. ryd betreibt ein markenunabhängiges und markenübergreifendes digitales Akzeptanznetz für mobiles Bezahlen an Tankstellen.ryd betreibt die ryd App, über die eine digitale Bezahlung von Tank- und Waschtransaktionen an allen im ryd Netzwerk angeschlossenen Akzeptanzstellen möglich ist. ryd hat für Flottenpartner das Produkt ryd fleet entworfen.

​Der Flottenpartner ist ein in Deutschland konstituiertes Unternehmen.

​Gemeinsames Ziel ist es, im Bereich mobile payment im Rahmen einer ryd fleet Nutzung zusammenzuarbeiten, um dem Flottenpartner reibungsloses kontakt- und bargeldloses Bezahlen von Kraftstofftankungen, Ladevorgängen und/oder Waschberechtigungen im ryd Netzwerk zu ermöglichen. 

Auf dieser Basis schließen die Parteien folgende Vereinbarung

Flottennutzer

​Der Flottenpartner definiert, wie viele Flottennutzer in seinem Namen angelegt und eingeladen werden. Dies meldet der Flottenpartner an ryd. Die ryd Servicenutzung erfolgt über die ryd App. Flottennutzer müssen hierfür in der ryd App einen Account registrieren und dieser muss von ryd über den jeweiligen Prozess konfiguriert und aktiviert werden. Dies erfolgt üblicherweise automatisch über die Registrierungsstrecke im ryd Flottenportal. Der Flottennutzer hinterlegt seine Firmenkreditkarte als Flottenzahlungsmethode, welche als Standard gilt und für die Flottenbetankungen zu verwenden ist.

Einrichten und Entfernen eines Flottennutzerkontos

​Um das Konto einzurichten und die besonderen Bedingungen für Flottennutzer anzuwenden, muss der Flottenpartner vorab ryd die Anzahl an E-Mail-Adressen mitteilen, die für den Flottenpartner als Flottennutzer eingerichtet werden sollen. Der Flottenpartner erhält hierzu Login-Daten, um das ryd Flottenportal zu nutzen, auf dem er alle potenziellen User selbst eintragen kann. Diese Flottennutzer werden dann mit einem speziellen Sponsor versehen, der die Rechnungsstellung als Zahlungsoption ermöglicht. Sobald diese Informationen bei ryd eingehen, wird ryd innerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr) diese Konten mit dem speziellen Sponsor kennzeichnen und sie der Liste der Flottennutzer des Flottenpartners hinzufügen. Damit ryd einen Flottennutzer entfernen kann, muss der Flottenpartner diesen entweder selbst über das Flottenportal entfernen oder den ryd Support umgehend über die Notwendigkeit informieren, einen Flottennutzer von der Liste zu entfernen. Während der üblichen Arbeitszeiten von ryd wird ryd die entsprechende Entfernung vornehmen und das jeweilige Konto sperren. Bis zur Sperrung und Löschung ist der Flottenpartner weiterhin für alle Transaktionen verantwortlich, die über dieses Konto abgewickelt werden.

​Der Flottenpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass nur autorisiertes Personal über die ryd-App auf die Flottenbenutzerkonten zugreift und dass über diese Konten keine partnerfremden Transaktionen durchgeführt werden.

​Der Flottenpartner ist intern dafür verantwortlich, seine Mitarbeiter auf die für die Flottennutzer geltenden Bedingungen und Voraussetzungen für Betankungen aufmerksam zu machen.

​ryd stellt dem Flottenpartner Zugang zum ryd Netzwerk in Deutschland zur Verfügung:

​Laufzeit, Konditionen, Zahlung und Rechnungsstellung

​Diese Vereinbarung tritt zum Datum in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

​Nach deren Ablauf verlängert sich die Vereinbarung jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von 2 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich der Verlängerung widerspricht.

​Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt

​Für das erste Vertragsjahr gelten folgende Konditionen:

​Die jährliche Nutzungsgebühr für ryd Fleet in Kombination mit EV Charging beträgt monatlich 1,99 € zzgl. Mwst. pro Flottennutzerlizenz. Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt nach Vertragsunterzeichnung jährlich im Voraus. Wenn der Flottenpartner während des laufenden Vertrages weitere Flottennutzerlizenzen erwerben möchte, so ist dies jederzeit möglich und kann durch Anmeldung zusätzlicher Flottennutzer im ryd Portal selbstständig angestoßen werden. Die Abrechnung der zusätzlichen Lizenzen erfolgt ebenfalls jährlich im Voraus und wird auf der nächsten Flottenabrechnung nach Eintragung zusätzlicher Flottennutzer aufgeführt.  Spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird ryd dem Flottenpartner die Konditionen für das Folgejahr mitteilen. Sollte keine Mitteilung erfolgen, bleiben die Konditionen für das Folgejahr gleich.

​Bei der Abrechnung der Transaktionen erhält der Flottenpartner auf alle Tankungen in Deutschland einen Rabatt von 0,02 EUR / Liter Treibstoff, abziehbar vom Bruttopreis. Diesen Rabatt erhält der Flottenpartner jedoch erst, nachdem die Zahlung der Nutzungsgebühr erfolgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Tank- und Ladefunktionalität nutzbar, es wird jedoch kein Rabatt in Abzug gebracht. 

​Beim EV-Charging basieren die Preise für die Ladevorgänge sowie ggf. weitere Gebühren auf den Preisen, die zum Zeitpunkt des Ladevorgangs offiziell gültig sind und in der ryd app angezeigt werden.

​Auch der Erwerb von Waschtickets ist über ryd fleet möglich. Hierbei gelten die jeweils in der App angegebenen Preise pro Waschticket.

​Alle Transaktionen, die von aktiven Flottennutzerkonten des Flottenpartners durchgeführt werden, werden dem Flottenpartner in Rechnung gestellt und von der Firmenkreditkarte des Flottenpartners abgebucht. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach jeder Transaktion, die Rechnung wird dem Flottennutzer per Email zugeschickt.

Datenschutz

​Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung von Daten im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages die gesetzlichen Bestimmungen der geltenden Datenschutzvorschriften, einschließlich der DSGVO, einzuhalten. Insbesondere werden sie: die Grundsätze der DSGVO, wie z.B. Datenminimierung und Zweckbindung, beachten; begrenzte Aufbewahrungsfristen festlegen und einhalten; Daten nur verarbeiten, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung gibt; ggf. die zusätzlichen Anforderungen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfüllen; und die Daten nicht an Dritte übermitteln, wenn dies nicht rechtskonform durchgeführt werden kann.

​ryd gewährleistet, dass der Flottenpartner und seine Flottennutzer bei der bestimmungsgemäßen Nutzung der ryd app keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt auch für die von ryd zur Verfügung gestellten IT-Systeme, die für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden.

​ryd wird personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes verarbeiten. Eine Verarbeitung in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes bedarf der vorherigen Zustimmung des Flottenpartners. In diesem Fall wird ryd geeignete Garantien im Sinne der Art. 45 ff. DSGVO Für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den datenverarbeitenden Personen ist allein die datenerhebende Partei verantwortlich.

Haftungsbeschränkung

​ryd haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ryd – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 

​Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ryd.

Schlussbestimmungen

​Schriftformerfordernis:

​Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (soweit nichts anderes bestimmt ist). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

​Salvatorische Klausel:

​Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien, wie sie zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses bestand, am nächsten kommt. Maßgeblich ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

​Rechtswahl:

​Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, unabhängig vom Erfüllungsort.

​Gerichtsstand:

​Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

Diese Version herunterladen: Flottenvertrag zwischen der ryd GmbH (ryd) und Ihnen als Flottenpartner – v1

Mit dem Klick auf „Flottenkonto erstellen“ registrieren Sie Ihren Flottenaccount, akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stimmen dem Zustandekommen des Vertrages Version 1.0) zu.

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