Allgemeine Geschäftsbedingungen für die ryd app  

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
  2. Nutzung
  3. ryd pay
  4. Nutzung deiner Daten
  5. Deine Pflichten und Obliegenheiten
  6. Datenschutz
  7. Mängelansprüche (Gewährleistung)
  8. Haftungsbeschränkung
  9. Laufzeit und Kündigung
  10. Widerrufsrecht bei Wash
  11. Bonitätsabfrage
  12. Schlussbestimmungen
 

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Parteien und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der ryd GmbH, Landsbergerstraße 94
80339 München (im Folgenden: “wir”/”uns”) und unseren Kunden (nachfolgend “du”/”dir”) bezüglich der kostenlosen Bereitstellung der ryd app und der Nutzung deiner Daten durch uns. 

1.2 Zustandekommen des Vertrags

1.2.1 ryd app – Wenn du bei Erstellung eines ryd Nutzerkontos deine E-Mail-Adresse eingibst und auf „Weiter“ klickst, kommt ein unentgeltlicher Vertrag gemäß diesen AGB bezüglich der Nutzung der ryd app zustande.

 

2. Nutzung

2.1 Funktionsumfang der ryd app. Die ryd app stellt dir eine Übersicht der Kraftstoffpreise (aktuell nicht in jedem Land möglich) und die Möglichkeit der Erfassung deiner Tankkosten bereit sowie ggf. weitere Funktionen rund um das Thema Auto. Optional hast du mit ryd pay die Möglichkeit, an bestimmten Tankstellen Kraftstoff und Waren direkt über die ryd app zu kaufen und zu bezahlen. Hierfür gelten die Bedingungen für ryd pay. Einzelheiten zum Funktionsumfang der ryd app findest du auf unserer Webseite.

2.2 Anzeige von Tankstellen- und Kraftstoffpreisdaten. Bei der Anzeige von Tankstellen- und Kraftstoffpreisdaten in der ryd app (Adresse, Öffnungszeiten, Preise für Super E5/E10 und Diesel) besteht unsere Leistung in der Anzeige der entsprechenden Daten der übermittelnden öffentlichen Stellen (z.B. in Deutschland Markttransparenzstelle) von OpenStreetMap und der Tankstellenbetreiber. Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten sind wir nicht verantwortlich und übernehmen diesbezüglich keine Gewähr.

2.3 Leistungsänderungen. Wir behalten uns vor, die ryd app und die von ryd angebotenen Dienste weiterzuentwickeln und aus wichtigem Grund zu ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) veränderter technischen Rahmenbedingungen (z.B. neue Betriebssystemumgebung), oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Zudem können wir einzelne Zusatzfunktionen auch wieder einstellen. Wir werden aber keine Änderungen vornehmen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen uns und dir zu deinen Lasten unzumutbar verschiebt.

2.4 Nutzungsrecht ryd app. Soweit nicht anders vereinbart, räumen wir dir an der ryd app das einfache, d.h. nicht ausschließliche, unentgeltliche, weltweite, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die ryd app im Rahmen dieser AGB auf deinen Endgeräten (Smartphone, Tablet, etc.) zu installieren und zu nutzen.

2.5 Drittsoftware / Open Source Software und externe Webservices. Die ryd app kann Drittsoftware beinhalten („Drittkomponenten“) und auf Webservices Dritter zurückgreifen („Externe Webservices“). Für Drittkomponenten und externe Webservices können Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten, auf die u.U. ausländisches Recht Anwendung finden kann. Die Nutzungsrechte erhältst du dabei ggf. unmittelbar von dem jeweiligen Drittanbieter. Externe Webservices können von den Anbietern eingestellt oder unter geänderten Bedingungen bereitgestellt werden, sodass später Änderungen der App nötig sein können. Auf Drittkomponenten und externe Webservices finden abweichend von diesen AGB vorrangig die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweiligen Drittanbieter Anwendung. 

3. ryd pay

3.1 Vertragsgegenstand. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten bei Nutzung der Funktionalität ryd pay. Mit ryd pay kannst du bestimmte Waren und Dienstleistungen (insbesondere Kraftstoffe, EV-Ladevorgänge und Waschtickets für Autowäschen an ryd pay Akzeptanzstellen (z.B. Tankstellen, Waschanlagen, Ladesäulen) erwerben und bargeldlos bezahlen.

3.2 Zustandekommen des Vertrages. Ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung von ryd pay kommt zustande, wenn du in der ryd app den Einrichtungsprozess für ryd pay abschließt und dir in der App eine positive Bestätigungsnachricht angezeigt wird. Für die Registrierung benötigen wir insbesondere deinen Namen, deine Anschrift und deine Bezahldaten.

3.3 Einzelverträge über den Bezug von Waren und Leistungen

3.3.1 Zustandekommen. Wenn du an einer Akzeptanzstelle Waren und Leistungen ausgewählt hast, dich für die Abwicklung mittels ryd pay entscheidest und den ryd pay Prozess innerhalb der ryd app erfolgreich abschließt, kommt ein Einzelvertrag über den Bezug der Ware(n) bzw. Leistung(en) zwischen dir und uns zustande. 

3.3.1.1 Tanken. Mit der Auswahl einer Tankstelle sowie einer Zapfsäule bestätigst du ausdrücklich, die gewählte Transaktion mit ryd pay durchführen zu wollen. Prüfe daher genau, ob die richtige Tankstelle und Zapfsäule ausgewählt wurde, bevor du die Transaktion bestätigst. Mit deiner Bestätigung verpflichtest du dich zur Begleichung der bei der Transaktion anfallenden Kosten und Gebühren. Der erfolgreiche Abschluss wird dir in der App durch eine Bestätigung angezeigt, zudem erhältst du eine E-mail mit der entsprechenden Rechnung. Lieferungen und Leistungen der Akzeptanzstelle erfolgen im Namen und für Rechnung der ryd GmbH. Eine Liste der Akzeptanzstellen findest du unter de.ryd.one.

3.3.1.2 Wash. Wenn du eine Akzeptanzstelle (Waschanlage) sowie das gewünschte Waschticket ausgewählt hast, dich für die Abwicklung mittels rydpay entscheidest und den Prozess erfolgreich abschließt, kommt ein Einzelvertrag über den Bezug des Waschtickets zwischen dir und uns zustande. Der erfolgreiche Abschluss wird dir durch eine Bestätigung angezeigt, zudem erhältst du eine E-mail mit der entsprechenden Rechnung. Ebenso wird dir der für die Einlösung des Waschtickets notwendige Code übermittelt. Der Verkauf des Waschtickets erfolgt im Namen und für Rechnung der ryd GmbH. Waschtickets sind nur an der jeweils ausgewählten Waschanlage einlösbar, prüfe daher vor Abschluss des Kaufs des Waschtickets genau, ob du die richtige Waschanlage sowie das gewünschte Waschticket ausgewählt hast. Lieferungen und Leistungen der Akzeptanzstelle erfolgen im Namen und für Rechnung der ryd GmbH.

3.3.1.3. EV-Ladevorgänge (im Folgenden: EV-Charging). Mit der Auswahl eines Bezugspunktes sowie einer Ladesäule bestätigst du ausdrücklich, die gewählte EV-Charging-Transaktion mit ryd pay durchführen zu wollen. Prüfe daher genau, ob die richtige Ladesäule ausgewählt wurde, bevor du die Transaktion bestätigst. Mit deiner Bestätigung verpflichtest du dich zur Begleichung aller bei der Transaktion anfallenden Kosten und Gebühren. Der erfolgreiche Abschluss wird dir in der App durch eine Bestätigung angezeigt, zudem erhältst du eine E-mail mit der entsprechenden Rechnung. Lieferungen und Leistungen der Akzeptanzstelle erfolgen im Namen und für Rechnung der ryd GmbH. Bitte beachte: Die Konditionen für die beim EV-Charging anfallenden Kosten können von Ladepunkt zu Ladepunkt variieren. Möglicherweise zusätzlich zum Ladevorgang selbst anfallende Kosten sind u.a.: Kosten für Standzeit, Kosten für Blockieren der Säule nach abgeschlossenem Ladevorgang, Transaktionsgebühren, etc. Bitte beachte zudem die jeweils vor Ort geltenden vom zuständigen Parkraumbewirtschafter ausgeschriebenen Parkregeln.

3.3.2 Nutzungsvoraussetzungen. Voraussetzungen für die Nutzung von ryd pay sind:

3.3.2.1 Dein Smartphone mit installierter ryd app und erfolgreicher Anmeldung zu ryd pay befindet sich in unmittelbarer Nähe der Akzeptanzstelle, die die Ware bzw. Dienstleistung bereithält (ca. 50 Meter),

3.3.2.2 Dein Smartphone hat Internetzugang (z.B. Mobilfunkdatentarif, WLAN), und

3.3.2.3 Die Standortbestimmung deines Smartphones oder der ryd box funktioniert (GPS Empfang).

3.3.2.4 Du bist nutzungsberechtigt gemäß Klausel 6.6.

3.3.3 Kein Abschlusszwang. Weder du noch wir sind zum Abschluss von Einzelverträgen verpflichtet. Insbesondere kannst du bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten und/oder technischen Schwierigkeiten mit ryd pay keine Ansprüche geltend machen. Wir schulden zudem keine Verfügbarkeit von ryd pay.

3.3.4 Limitierung. Wir behalten uns vor, für den Bezug von Waren und sonstigen Leistungen ein individuelles Limit vorzugeben, das den Wert mittels ryd pay beziehbarer Waren oder Leistungen pro Zeiteinheit begrenzt. Das Limit veröffentlichen wir auf unserer Webseite und können dieses jederzeit neu festlegen. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit eine Lieferung abzulehnen, wenn diese, einzeln oder zusammen mit bereits erbrachten, jedoch noch nicht abgerechneten Lieferungen oder noch nicht gezahlten Beträgen das festgelegte Limit überschreitet.

3.3.5 Inhalt von Einzelverträgen. Die Akzeptanzstelle ist nicht berechtigt, mit Wirkung für uns und zu unseren Lasten Erweiterungen des gesetzlichen Leistungs- oder Haftungsumfangs oder Abweichungen von diesen Bedingungen zu ryd pay zu vereinbaren oder Garantien mit Wirkung gegen uns abzugeben.

3.3.6 Abbruch des ryd pay Prozesses. Wird der ryd pay Zahlungsprozess nicht erfolgreich abgeschlossen, musst du die Kasse der Akzeptanzstelle aufsuchen und dort den eingefüllten Kraftstoff oder ggf. andere bereits bezogene Waren und Leistungen bei der Akzeptanzstelle bezahlen.

3.4 Zahlung und Abrechnung

3.4.1 Preise. Für die mittels ryd pay bezogenen Waren und Leistungen sind beim Erwerb von des Waschtickets und Tanken die bei der Akzeptanzstelle zum Kauf- bzw. Bezugszeitpunkt angegebenen Preise zu zahlen. Beim EV-Charging gelten die Preise, die für den jeweils ausgewählten Bezugspunkt in der ryd app angezeigt werden. Unsere Forderungen sind nach Abschluss des Einzelvertrags sofort zur Zahlung fällig. Es entstehen keine Versandkosten.

3.4.2 Rechnungsstellung. Wir rechnen in regelmäßigen Abständen unsere Forderungen gegen dich aus den über ryd pay bezogenen Waren und Leistungen ab. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Du erhältst ausschließlich eine elektronische Rechnung, die wir dir per E-Mail zusenden.

3.4.3 Rechnungsprüfung. du musst unsere Rechnungen unverzüglich prüfen und uns spätestens innerhalb von acht Wochen ab Rechnungsdatum deine Beanstandungen mitteilen. Dabei musst du die Rechnungspositionen und den Grund der Beanstandung mitteilen. Unbeanstandete Rechnungen gelten als akzeptiert, außer du warst ohne dein Verschulden nicht in der Lage die Rechnung zu prüfen. Auf diese Wirkung deines Schweigens werden wir dich in der Rechnung gesondert hinweisen.

3.4.4 Zahlarten. Du kannst mit Kreditkarte, PayPal, Google Pay oder Apple Pay bezahlen. Auch eine Bezahlung mit Flottenkarten ist in Planung und wird zeitnah eingeführt werden.

a) Kreditkarte. Wenn du dich für die Bezahlung per Kreditkarte entscheidest, erfolgt eine Erfassung und Speicherung deiner Zahldaten durch einen unserer Zahlungsdiensteanbieter, die customweb GmbH, Winterthur (CH), die Nexi Germany GmbH, Eschborn oder die Mastercard Payment Gateway Services Ltd., London (UK). Die Abwicklung erfolgt durch die Nexi Germany GmbH, Eschborn oder die Elavon Financial Services DAC, Loughlinstown, Co. Dublin (IRL). Die Speicherung beim Zahlungsdiensteanbieter stellt sicher, dass du deine Daten bei zukünftigen Transaktionen nicht erneut eingeben musst. Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du einer Speicherung durch eine Nachricht an unseren Support ([email protected]) jederzeit widersprechen. Wir selbst speichern keine Kreditkartendaten.

b) PayPal. Wenn du dich für die Bezahlung per PayPal entscheidest, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstanbieter PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.

Die Rechnung erfolgt in unserem Namen, die Abrechnung über den von dir gewählten Zahlungsdienstleister. Welche personenbezogenen Daten hierbei verarbeitet werden, kannst du unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

c) Wenn du dich für die Bezahlung mit Google Pay entscheidest, musst du diese zuvor als Zahlart in deinem ryd account auswählen.

d) Wenn du dich für die Bezahlung mit Apple Pay entscheidest, musst du dies zuvor als Zahlart in deinem ryd account auswählen.

3.4.5 Datenänderung.

Änderungen deines Namens, deiner Anschrift und deiner Zahldaten musst du uns unverzüglich mitteilen.

3.5 Verzug

3.5.1 Sperrung. Wenn du mit Zahlungen aus der ryd pay Funktionalität in Verzug gerätst, behalten wir uns vor, die ryd pay Funktionalität deiner ryd app zu sperren, bis der Verzug beseitigt ist.

3.5.2 Rücklastschrift. Im Falle einer Rücklastschrift, insbesondere bei unzureichender Deckung, falschen oder ungültigen Bankdaten oder Widerspruch, musst du uns die entstehende Rücklastschriftgebühr zzgl. einer entsprechenden Bearbeitungsgebühr erstatten.

3.5.3 Sonstige Ansprüche. Wir behalten uns vor, darüber hinausgehende Verzugsschäden einschließlich -zinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

3.6 Nutzungsberechtigung

3.6.1 Voraussetzung für Nutzungsberechtigung. Du darfst ryd pay nur nutzen, wenn

3.6.1.1 das ryd Konto auf deinen Namen eingerichtet wurde,

3.6.1.2 Du ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt hast,

3.6.1.3 die ryd pay Registrierung mit deinen Daten erfolgt ist und das Konto bzw. die Kreditkarte auf deinen Namen lautet oder du anderweitig berechtigt bist, über das Konto bzw. die  Kreditkarte zu verfügen, und

3.6.1.4 Du dauerhaft der berechtigte Besitzer des Smartphones bist, auf dem sich die ryd app befindet.

3.6.2 Weitergabe des Smartphones. Bei Weitergabe des Smartphones an eine andere Person, musst du sicherstellen, dass diese ryd pay nicht nutzt (z.B. Deinstallation der App).

3.7 Missbrauch

3.7.1 Haftung bei Missbrauch. Du haftest bei vertragswidriger Nutzung oder Missbrauch von ryd pay, außer du hast alle zumutbaren Vorkehrungen gegen die vertragswidrige Nutzung von ryd pay getroffen.

3.7.2 Vorkehrungen gegen Missbrauch. Du bist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen gegen den Missbrauch von ryd pay auf deinem Smartphone zu treffen. Du musst insbesondere einen wirksamen Zugangsschutz zur ryd app einrichten (z.B. PIN-Schutz deines Smartphones). Außerdem musst du uns unverzüglich informieren, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ryd pay von Unberechtigten genutzt wird (z.B. Abhandenkommen deines Smartphones).

3.8 Eigentumsvorbehalt

3.8.1 Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an der jeweiligen Ware und Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen sowie Saldoforderungen aus Kontokorrent mit dir vor ( „Vorbehaltsware“).

3.8.2 Veräußerungsbefugnis. Du bist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Wir sind berechtigt, diese Veräußerungsbefugnis durch Erklärung zu widerrufen, wenn du mit der Erfüllung deiner Verpflichtungen gegenüber uns und insbesondere mit deinen Zahlungen in Verzug gerätst oder sonstige Umstände bekannt werden, die deine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.

3.9 Gewährleistung (Mängelhaftung) / Mängelrügen

3.9.1 Mängelrüge. Reklamationen wegen Mängeln der Waren und Leistungen sind bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, längstens innerhalb 24 Stunden nach der Übernahme bzw. Abnahme der Waren bzw. Leistungen, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels, schriftlich anzuzeigen. Du musst die Mängelrüge an uns richten und gleichzeitig die jeweilige Akzeptanzstelle informieren.

3.9.2 Mängelbeseitigung. Bei Mängeln leisten wir auf Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Regelungen nach Maßgabe der folgenden Regelungen Gewähr.

3.9.3 gegenüber Akzeptanzstelle. Unbeschadet deiner etwaigen Mängelansprüche gegen uns bist du zunächst verpflichtet, deine Mängelansprüche – auf Wunsch mit Unterstützung durch uns – gegenüber der Akzeptanzstelle geltend zu machen. Zu diesem Zweck treten wir dir bereits hiermit unsere eigenen Mängelansprüche gegenüber der Akzeptanzstelle ab und du nimmst diese Abtretung hiermit an. Wir sind verpflichtet, dich bei der Durchsetzung deiner Mängelansprüche gegen die Akzeptanzstelle zu unterstützen.

3.9.4 Inhalt der Mängelansprüche. Schlägt die Durchsetzung der Mängelansprüche gegenüber der Akzeptanzstelle fehl, werden wir den Mangel durch eine andere Akzeptanzstelle beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern bzw. Leistung erbringen (Nacherfüllung). Wir bzw. die betreffende Akzeptanzstelle wählt jeweils unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit die angemessene Art der Nacherfüllung; dies gilt auch im Kaufrecht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wobei u grundsätzlich zwei Nacherfüllungsversuche einräumst, kannst du von dem betreffenden Einzelvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis bzw. die Vergütung mindern, bei einem Werkvertrag auch den Mangel gegen Ersatz der Aufwendungen selbst beseitigen. Für Schadenersatzansprüche aufgrund von Mängeln gilt die Haftungsbeschränkung gemäß diesen AGB.

Bei des Waschtickets gilt: Mängelansprüche beziehen sich ausschließlich auf die bei ryd erworbenen des Waschtickets selbst; für die Ausführung der Wäsche haftet ausschließlich die durchführende Akzeptanzstelle.

3.9.5 Verjährung. Soweit du kein Verbraucher bis (z.B. du nutzt ryd pay überwiegend beruflich), verjähren Mängelansprüche innerhalb von zwölf Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen soweit wir kraft Gesetzes zwingend haften (z. B. bei Arglist).

3.9.6 Gültigkeit des Waschtickets. Ein erworbenes Waschticket ist für einen Zeitraum von 365 Tagen ab Kauf gültig, außer der Waschanlagenbetreiber selbst hat seinerseits eine geringere Gültigkeitsdauer bestimmt. Die tatsächliche Gültigkeitsdauer wird jeweils auf dem Waschticket ausgewiesen.

3.10 Aufrechnung

Du kannst mit anderen Ansprüchen als mit deinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn dieser Anspruch von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3.11 Vertragslaufzeit

Die Vereinbarung über die Nutzung von ryd pay gemäß diesen AGB kann von dir und von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Bitte wende dich hierzu an unseren Support ([email protected]). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bereits entstandene Zahlungsansprüche aus Einzelverträgen bleiben durch die Kündigung unberührt.

4. Nutzung deiner Daten

4.1 Personenbezogene Daten. Im Gegenzug zu unseren Leistungen räumst du uns hiermit das unentgeltliche, weltweite, zeitlich unbeschränkte, einfache (nicht-exklusive) Recht ein, deine Fahr-, Fahrzeugdaten und Standortdaten zu speichern und auszuwerten, um dir innerhalb der ryd app, per E-Mail oder per Push-Nachricht auf dein Endgerät individuelle Angebote zu unseren Produkten und den Produkten unserer Kooperationspartner zu senden. Dies schließt nicht das Recht ein, deine personenbezogenen Daten an die Kooperationspartner oder sonstige Dritte weiterzugeben. Im vorgenannten Umfang stimmst du auch der Verarbeitung und Nutzung deiner personenbezogenen Daten zu.

4.1.1 Standortdaten meint den erfassten Standort zur Anzeige von Tankstellen in der Nähe sowie die Standorterfassung bei Nutzung von ryd pay. Wir dürfen diese Daten auswerten, um dir z.B. Angebote von Geschäften in deiner Nähe zukommen zu lassen oder dein Interesse für bestimmte Leistungen zu ermitteln.

4.1.2 Du kannst die Einräumung dieser Rechte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem du den Vertrag mit uns kündigst und die ryd app deinstallierst.

4.2 Recht zur anonymen Auswertung. Über die oben genannten Rechte hinaus räumst du uns hiermit auch das unentgeltliche, weltweite, zeitlich unbeschränkte, einfache (nicht-exklusive) und unwiderrufliche, sowie übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, deine Daten in nicht-personenbezogener (d.h. anonymisierter) Form für Auswertungen zu nutzen und diese Auswertungsergebnisse wirtschaftlich zu verwerten.

5. Deine Pflichten und Obliegenheiten

5.1 ryd-Nutzerkonto ryd app. Zum Einrichten eines ryd Nutzerkontos benötigen wir deine E-Mail Adresse und deinen vollständigen Namen. Änderungen dieser Daten musst du uns unverzüglich mitteilen. Die Zugangsdaten deines ryd-Nutzerkontos musst du geheim halten und eine Überlassung deines ryd-Nutzerkontos oder der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.

5.2 E-Mail Adresse. Du musst bei ryd eine aktuelle E-Mail Adresse hinterlegen und deren Posteingang regelmäßig kontrollieren. Wir können dir alle relevanten Erklärungen und Mitteilungen über diese E-Mail Adresse zukommen lassen.

5.3 Nutzung für eigenes Fahrzeug – ryd app. Du kannst die app auch ohne ein Fahrzeug einsetzen.

5.4 Updates. Um die Funktionalitäten der ryd app zu nutzen benötigst du die jeweils aktuelle Version der ryd app.

5.5 Systemanforderungen. ryd app: Die Anforderungen an dein Endgerät findest du auf unserer Webseite im Hilfecenter (https://support.ryd.one/hc/de/)

6. Datenschutz

6.1 Keine Weitergabe. Wir geben deine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift und Standortdaten nur an unsere Kooperationspartner weiter, wenn du im Rahmen der Nutzung eines Angebots des Kooperationspartners der Weitergabe nochmals ausdrücklich zustimmst.

6.2 Datenschutzhinweise. Einzelheiten darüber, welche Daten wir erheben und wofür wir diese verwenden findest du in unseren Datenschutzhinweisen unter https://ryd.one/de/dataprotection-ryd-app/.

7. Mängelansprüche (Gewährleistung)

7.1 ryd app – Die ryd app stellen wir dir kostenlos bereit. Soweit du Leistungen unentgeltlich erhältst, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Leihe, d.h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung ist gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.

7.2 Meldung von Mängeln. Bitte melde Mängel unserer Leistungen unverzüglich an unseren Support. Bitte erläutere dabei soweit möglich und zumutbar die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers (z. B. Erläuterung der Situation, in der der Fehler auftritt).

7.3 Anfängliche Unmöglichkeit. Unsere verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung bleibt unberührt.

7.4 Verjährung. Soweit du kein Verbraucher bist (z.B. du nutzt ryd überwiegend beruflich), verjähren Mängelansprüche innerhalb von zwölf Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen soweit wir kraft Gesetzes zwingend haften (z. B. bei Arglist).

7.5 Gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten unter Berücksichtigung der in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

7.6 Unentgeltliche Überlassung. Soweit wir dir Leistungen unentgeltlich bereitstellen (z.B. ryd Dienste und ryd app) gelten vorrangig die Bestimmungen über die Leihe, d. h. insbesondere, unsere Mängelhaftung ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß § 599 BGB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Ausschluss in bestimmten Fällen. Soweit nicht abweichend vorgesehen, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, soweit diese

a.) vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht wurden, oder

b.) leicht fahrlässig von uns verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du vertrauen darfst (Kardinalspflichtverletzung).

Im Übrigen ist unsere Haftung unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer wir haften kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Begrenzung der Höhe nach. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten haften wir nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3 Unentgeltliche Leistungen. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schäden, die im Rahmen einer unentgeltlichen Bereitstellung unserer Leistungen verursacht wurden, d.h. bei der Bereitstellung der ryd app.

8.4 Unsere Mitarbeiter und Beauftragte. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Ansprüchen gegen unsere Mitarbeiter und Beauftragte.

 

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Unbestimmte Laufzeit und jederzeitige Kündbarkeit. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von dir und von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wenn du kündigst, musst du keine Frist beachten. Bei einer Kündigung durch uns gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen

9.2 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

10. Widerrufsrecht bei Wash

10.1 Widerrufsrecht. Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag über die Bestellung eines Waschtickets zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem du oder ein von dir benannter Dritter die Waren (Waschticket) in Besitz genommen hast bzw. hat.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns, der

ryd GmbH

Landsbergerstraße 94

80339 München

+49 89 120 89343

E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag widerrufen zu wollen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

10.2 Folgen des Widerrufs. Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir in diesem Zusammenhang erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung des Kaufpreises verweigern, bis überprüft ist, ob der Code, der zur Waschberechtigung übersandt wurde, noch ungenutzt ist und dieser erfolgreich deaktiviert wurde. Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn das Waschticket bereits genutzt wurde.

 

11. Bonitätsabfrage

Wir weisen dich hiermit darauf hin, dass wir zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses betreffend ryd pay neben einer Adressprüfung, Informationen zu deinem bisherigen Zahlverhalten sowie Wahrscheinlichkeitswerte zu deinem künftigen Verhalten, in deren Berechnung unter anderem Anschriftsdaten einfließen, verwenden. Diese Informationen beziehen wir via creditPass, Mehlbeerenstraße 2, 82024 Taufkirchen von folgendem Anbieter: Intercard AG, Mehlbeerenstr. 2, 82024 Taufkirchen. Weitere Informationen, auch über den Anbieter und die Möglichkeit von Selbstauskünften, erhältst du unter: http://creditpass.de/service/datenschutz/.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern. Wir werden dich über die geplante Änderung und den Inhalt der neuen AGB mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn du uns gegenüber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang dieser Information widersprichst. Auf diese Wirkung des Schweigens werden wir dich in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widersprichst du der Änderung, endet der Vertrag mit Wirksamwerden der neuen AGB automatisch. Hierauf weisen wir dich in der Änderungsmitteilung ebenfalls hin.

12.2 Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung. Die Rechtswahl gilt nicht, wenn und soweit diese dazu führen würde, dass Kunden, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verbraucher“), der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 der ROM-I-Verordnung mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

12.3 Gerichtsstand. Wenn du Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei uns (derzeit München). Wir bleiben aber berechtigt, an deinem Sitz zu klagen.

12.4 Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Los geht’s mit ryd!

Geben Sie Ihre Unternehmensdaten und die Kontaktdaten Ihres Flottenmanagers ein. Wir erstellen Ihr Flottenkonto und senden Ihnen den Zugang zum Portal.
Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse Ihres Flottenmanagers ein, damit wir ihm eine Einladung zu unserem Portal senden können.

Flottenvertrag zwischen der ryd GmbH (ryd) und Ihnen als Flottenpartner

Präambel

​ryd ist ein Dienstleister im Bereich vernetzte Fahrzeuge mit einer Mobilitätsplattform rund um das Auto („ryd“), für Fahrer, Fahrzeuge und Tankstellen. ryd betreibt ein markenunabhängiges und markenübergreifendes digitales Akzeptanznetz für mobiles Bezahlen an Tankstellen.ryd betreibt die ryd App, über die eine digitale Bezahlung von Tank- und Waschtransaktionen an allen im ryd Netzwerk angeschlossenen Akzeptanzstellen möglich ist. ryd hat für Flottenpartner das Produkt ryd fleet entworfen.

​Der Flottenpartner ist ein in Deutschland konstituiertes Unternehmen.

​Gemeinsames Ziel ist es, im Bereich mobile payment im Rahmen einer ryd fleet Nutzung zusammenzuarbeiten, um dem Flottenpartner reibungsloses kontakt- und bargeldloses Bezahlen von Kraftstofftankungen, Ladevorgängen und/oder Waschberechtigungen im ryd Netzwerk zu ermöglichen. 

Auf dieser Basis schließen die Parteien folgende Vereinbarung

Flottennutzer

​Der Flottenpartner definiert, wie viele Flottennutzer in seinem Namen angelegt und eingeladen werden. Dies meldet der Flottenpartner an ryd. Die ryd Servicenutzung erfolgt über die ryd App. Flottennutzer müssen hierfür in der ryd App einen Account registrieren und dieser muss von ryd über den jeweiligen Prozess konfiguriert und aktiviert werden. Dies erfolgt üblicherweise automatisch über die Registrierungsstrecke im ryd Flottenportal. Der Flottennutzer hinterlegt seine Firmenkreditkarte als Flottenzahlungsmethode, welche als Standard gilt und für die Flottenbetankungen zu verwenden ist.

Einrichten und Entfernen eines Flottennutzerkontos

​Um das Konto einzurichten und die besonderen Bedingungen für Flottennutzer anzuwenden, muss der Flottenpartner vorab ryd die Anzahl an E-Mail-Adressen mitteilen, die für den Flottenpartner als Flottennutzer eingerichtet werden sollen. Der Flottenpartner erhält hierzu Login-Daten, um das ryd Flottenportal zu nutzen, auf dem er alle potenziellen User selbst eintragen kann. Diese Flottennutzer werden dann mit einem speziellen Sponsor versehen, der die Rechnungsstellung als Zahlungsoption ermöglicht. Sobald diese Informationen bei ryd eingehen, wird ryd innerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr) diese Konten mit dem speziellen Sponsor kennzeichnen und sie der Liste der Flottennutzer des Flottenpartners hinzufügen. Damit ryd einen Flottennutzer entfernen kann, muss der Flottenpartner diesen entweder selbst über das Flottenportal entfernen oder den ryd Support umgehend über die Notwendigkeit informieren, einen Flottennutzer von der Liste zu entfernen. Während der üblichen Arbeitszeiten von ryd wird ryd die entsprechende Entfernung vornehmen und das jeweilige Konto sperren. Bis zur Sperrung und Löschung ist der Flottenpartner weiterhin für alle Transaktionen verantwortlich, die über dieses Konto abgewickelt werden.

​Der Flottenpartner hat dafür Sorge zu tragen, dass nur autorisiertes Personal über die ryd-App auf die Flottenbenutzerkonten zugreift und dass über diese Konten keine partnerfremden Transaktionen durchgeführt werden.

​Der Flottenpartner ist intern dafür verantwortlich, seine Mitarbeiter auf die für die Flottennutzer geltenden Bedingungen und Voraussetzungen für Betankungen aufmerksam zu machen.

​ryd stellt dem Flottenpartner Zugang zum ryd Netzwerk in Deutschland zur Verfügung:

​Laufzeit, Konditionen, Zahlung und Rechnungsstellung

​Diese Vereinbarung tritt zum Datum in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

​Nach deren Ablauf verlängert sich die Vereinbarung jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von 2 Monaten vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich der Verlängerung widerspricht.

​Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt

​Für das erste Vertragsjahr gelten folgende Konditionen:

​Die jährliche Nutzungsgebühr für ryd Fleet in Kombination mit EV Charging beträgt monatlich 1,99 € zzgl. Mwst. pro Flottennutzerlizenz. Die Abrechnung der Nutzungsgebühr erfolgt nach Vertragsunterzeichnung jährlich im Voraus. Wenn der Flottenpartner während des laufenden Vertrages weitere Flottennutzerlizenzen erwerben möchte, so ist dies jederzeit möglich und kann durch Anmeldung zusätzlicher Flottennutzer im ryd Portal selbstständig angestoßen werden. Die Abrechnung der zusätzlichen Lizenzen erfolgt ebenfalls jährlich im Voraus und wird auf der nächsten Flottenabrechnung nach Eintragung zusätzlicher Flottennutzer aufgeführt.  Spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird ryd dem Flottenpartner die Konditionen für das Folgejahr mitteilen. Sollte keine Mitteilung erfolgen, bleiben die Konditionen für das Folgejahr gleich.

​Bei der Abrechnung der Transaktionen erhält der Flottenpartner auf alle Tankungen in Deutschland einen Rabatt von 0,02 EUR / Liter Treibstoff, abziehbar vom Bruttopreis. Diesen Rabatt erhält der Flottenpartner jedoch erst, nachdem die Zahlung der Nutzungsgebühr erfolgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Tank- und Ladefunktionalität nutzbar, es wird jedoch kein Rabatt in Abzug gebracht. 

​Beim EV-Charging basieren die Preise für die Ladevorgänge sowie ggf. weitere Gebühren auf den Preisen, die zum Zeitpunkt des Ladevorgangs offiziell gültig sind und in der ryd app angezeigt werden.

​Auch der Erwerb von Waschtickets ist über ryd fleet möglich. Hierbei gelten die jeweils in der App angegebenen Preise pro Waschticket.

​Alle Transaktionen, die von aktiven Flottennutzerkonten des Flottenpartners durchgeführt werden, werden dem Flottenpartner in Rechnung gestellt und von der Firmenkreditkarte des Flottenpartners abgebucht. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach jeder Transaktion, die Rechnung wird dem Flottennutzer per Email zugeschickt.

Datenschutz

​Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung von Daten im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages die gesetzlichen Bestimmungen der geltenden Datenschutzvorschriften, einschließlich der DSGVO, einzuhalten. Insbesondere werden sie: die Grundsätze der DSGVO, wie z.B. Datenminimierung und Zweckbindung, beachten; begrenzte Aufbewahrungsfristen festlegen und einhalten; Daten nur verarbeiten, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung gibt; ggf. die zusätzlichen Anforderungen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfüllen; und die Daten nicht an Dritte übermitteln, wenn dies nicht rechtskonform durchgeführt werden kann.

​ryd gewährleistet, dass der Flottenpartner und seine Flottennutzer bei der bestimmungsgemäßen Nutzung der ryd app keine Rechte Dritter verletzen. Dies gilt auch für die von ryd zur Verfügung gestellten IT-Systeme, die für die Erbringung der Dienstleistungen genutzt werden.

​ryd wird personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes verarbeiten. Eine Verarbeitung in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes bedarf der vorherigen Zustimmung des Flottenpartners. In diesem Fall wird ryd geeignete Garantien im Sinne der Art. 45 ff. DSGVO Für die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den datenverarbeitenden Personen ist allein die datenerhebende Partei verantwortlich.

Haftungsbeschränkung

​ryd haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ryd – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. 

​Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ryd.

Schlussbestimmungen

​Schriftformerfordernis:

​Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Anhänge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (soweit nichts anderes bestimmt ist). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

​Salvatorische Klausel:

​Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung tritt eine Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien, wie sie zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses bestand, am nächsten kommt. Maßgeblich ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

​Rechtswahl:

​Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, unabhängig vom Erfüllungsort.

​Gerichtsstand:

​Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

 

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